Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen hat oder bei Versandunmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet worden ist. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
2.2 Wenn wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung durch den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt gehindert werden, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt vor, wenn es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar war und dessen Eintritt außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegt und wir diesen trotz Einhaltung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht hätten vermeiden oder überwinden können. Das Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt wird bis zum Beweis des Gegenteils insbesondere im Fall von Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen, militärischer oder sonstiger Machtergreifung, Aufständen, Terrorakten, Sabotage, Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen, rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme, Requisition, Verstaatlichung, Pest, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, extreme Naturereignisse, Explosionen, Feuer, Boykott, Streik, Aussperrung, Besetzung von Fabriken und Gebäuden vermutet. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern kann. Im Falle von unmöglich gewordenen Lieferungen informieren wir den Kunden schnellstmöglich und erstatten dem Kunden die Geldleistungen, die der Kunden uns gegenüber für unmöglich gewordene Lieferungen erbracht hat.
2.3 Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, beliefern wir den Kunden Ex Works („EXW“ gemäß Incoterms® 2020).
3. Preisstellung
3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, Ex Works („EXW“ gemäß Incoterms® 2020) und schließen die Verpackung der Ware mit ein.
3.2 In den Fällen einer Streckenlieferung, bei denen der Kunde die direkte Lieferung der von ihm bestellten Ware an seinen Kunden mit uns vereinbart, berechnen wir je Lieferung innerhalb Deutschlands € 14,90 netto zusätzlich, bei Streckenlieferung innerhalb der EU € 19,90 netto zusätzlich.
3.3 Für die Ausführung von Klein- und Kleinstaufträgen werden laut gültiger Preisliste anteilige Kosten berechnet.
3.4 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen abgerechnet.
3.5 Die Preise der Kaufgegenstände verstehen sich zuzüglich MwSt. Änderungen des MwSt.-Satzes berechtigen beide Parteien zur entsprechenden Preisanpassung.
3.6 Tritt bei fest vereinbarten Preisen im Rahmen längerfristiger Verträge eine wesentliche Veränderung von Preisfaktoren, z. B. der Vormaterialpreise, Löhne und Gehälter, zugrundeliegender Wechselkurse etc., ein, so können wir deren Neufestsetzung verlangen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat und Vorkasseverfahren gewähren wir 3% Skonto.
4.2 Es besteht kein Anspruch auf Skonto, solange ältere Rechnungen unbezahlt sind. Sofern eine mit einer Gutschrift verrechnete Rechnung unter Abzug von Skonto beglichen wurde, sind wir berechtigt, von dem Gutschriftbetrag einen entsprechenden Skontoabzug vorzunehmen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechnung umgehend nach Erhalt zu prüfen. Etwaige Einwendungen hat der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt die Rechnung als akzeptiert.
4.4 Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Leitzinssatz der EZB zu berechnen.
4.5 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4.7 Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruches auf das uns zustehende Entgelt ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Lieferung bis zur Erfüllung unserer Ansprüche zu verweigern.
5. Warenrückgabe
5.1 Warenrückgaben sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und im Einzelfall mit uns vereinbart sind. Die Rückgabe hat original verpackt und frachtfrei zu erfolgen.
5.2 Für alle Warenrückgaben berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Produkteinkaufspreises des Kunden. Falls der Aufwand der Aufarbeitung höher ist, wird dieser gesondert berechnet.
5.3 Sonderanfertigungen sowie defekte und beschädigte Produkte sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Produkte, die wir ggf. nicht mehr oder in modifizierter Form im Programm haben.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandener Forderungen, unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltswaren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
6.4 Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
6.5 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so tritt er hiermit im Voraus die sich aus dieser Weiterveräußerung ergebenden Forderungen an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung dieser Forderungen so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.
6.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
6.7 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in an uns abgetretene Forderungen oder sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten, und zwar unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. Dies gilt auch für den Fall, wenn seitens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
7.2 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache haben wir zunächst das Recht auf Nacherfüllung, wobei wir die vom Kunden gewählte Nacherfüllungsalternative unter den Voraussetzungen des § 439 Abs.3 BGB verweigern können. Sofern wir beide Arten der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB verweigern oder sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden nicht zumutbar ist, stehen dem Kunden die weitergehenden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Erfüllung und der Rücktritt zu. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz statt Leistung ist im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn von Seiten des Kunden oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Kaufsache.
7.5 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Kunden lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
7.6 Beanstandungen jeglicher Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Sendung, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb 6 Monaten nach Entgegennahme schriftlich mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
7.7 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit (von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten) oder Arglist sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuld- haften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt, ist der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.8 In den Fällen, in denen auch für unseren Kunden, der Unternehmer ist, kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Unternehmer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen ein Nachweis erbracht wird. Sollte dieser unser Kunde Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 Abs. 2 BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Netto- Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 Abs. 2 S. 1 BGB abbedungen.
7.9 Bei einem Kauf von Waren mit digitalen Elementen gemäß § 475b BGB bieten wir für eine angemessene Zeit nach Kauf durch unseren Kunden auch gegenüber Endkunden Aktualisierungen an, welche für den vertragsgemäßen Zustand der Ware notwendig sind.
8. Schutzrechte
8.1 Die von uns gemachten Vorschläge, Angebote Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in irgendeiner Form sind unser geistiges Eigentum und daher vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit unserem Einverständnis dritten Personen zur Kenntnis gebracht werden.
8.2 Die von uns zur Herstellung des Vertragsgegenstandes im Auftrage des Kunden hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen, Unterlagen usw. bleiben auch dann, wenn die Vertragsbeziehungen enden, unser Eigentum und werden bei Vertragsbeendigung nur dann dem Kunden ausgeliefert, wenn sie gesondert berechnet wurden.
8.3 Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, ins besondere gewerbliche Schutzrechte Dritter, verletzt werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wetter/Ruhr.
9.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunden Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Lieferanten.
Für die Ausführung von Klein- und Kleinstaufträgen wird bei Rechnungen bis € 250,00 ein Aufschlag von € 8,00 berechnet.
Auf ausdrücklichen Kundenwunsch versenden wir die Ware als Expresssendung (Zustellung bis 12:00 Uhr am nächsten Arbeitstag an fast jede Anschrift in Deutschland) gegen einen Aufpreis von € 9,95.
ABUS ©03/2023